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Volles Leid – geteilte Sicherheit?

Eingetragen von auf 22. September 2010 – 19:50Kein Kommentar

Als wenn es nicht schon schlimm genug wäre: Fast jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Wenn erst einmal der Traum von Glück geplatzt ist, denken nur die wenigsten Menschen an Ihre Versicherungsverträge. Die meisten Versicherungen sind meist nur auf einen der Ehepartner abgeschlossen. Im Falle einer Scheidung bleibt der Vertrag auch nur für den in der Police genannten Ehepartner weiter bestehen. Für den anderen Partner entfällt in diesem Falle der Versicherungsschutz.

Lebensversicherung – wer ist begünstigt?

Meist hat der Familienvater die Police abgeschlossen. Hat er sie allein unterzeichnet, kann er jederzeit den oder die Begünstigten ändern, etwa durch Einsetzen der neuen Lebenspartnerin.Eine vorzeitige Auflösung der Lebensversicherung ist oft mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Scheidende sollten sich deshalb auf einen sogenannten Güterausgleich einigen, so dass der Partner möglicherweise zur Verfügung stehende Werte als Ausgleich bekommt.

Vorsicht Krankenversicherung – schnelles Handel ist gefragt!

Hat einer der Partner in der Ehe monatlich nicht mehr als 325 Euro verdient, so war er und die Kinder automatisch über den Hauptverdiener mitversichert. Nach einer Scheidung besteht aus Sicht der Krankenkasse keine Familie mehr, so dass sich der bisher mitversicherte Partner innerhalb von drei Monaten freiwillig versichern muss, und zwar auf der Basis eines von den Krankenversicherungen angesetzten Mindestbeitrages. Tut er dies nicht, kann es ihm passieren, dass der Versicherungsschutz gefährdet werden kann.

Hausrat- Versicherung – nur drei Monate Schutz für die neue Wohnung

Ziehen Sie bei Trennung aus der Ehewohnung aus, ist das neue Heim noch drei Monate mitversichert. Danach müssen Sie für jeden Schaden, ob Wasserschaden oder Herdbrand, selbst aufkommen. Auch bei der Haftpflicht-Versicherung sollte Mann/Frau aufpassen: Der Schutz gilt nach der Scheidung immer nur für den Versicherungsnehmer. Alle Mitversicherten fallen bei einer Scheidung automatisch aus dem Schutz heraus

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