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Schutz für ABC-Schützen

Eingetragen von auf 15. September 2010 – 15:32Kein Kommentar

Unwissenheit schützt nicht vor Schaden – 60 Prozent der Eltern wissen nicht, wie sie ihre Kinder richtig versichern können ! In allen Bundesländern hat die Schule wieder begonnen. Für viele ABC-Schützen birgt der Eintritt in eine neue Lebensphase nicht nur neue Erfahrungen, sondern auch erhöhte Risiken. Jährlich geschehen deutschlandweit knapp zwei Millionen Unfälle, bei denen Kinder zu Schaden kommen. Was viele Eltern immer noch nicht wissen: Kinder sind nur mit einer privaten Unfallversicherung vor den Folgen optimal geschützt. Verblüffendes Ergebnis einer aktuellen Emnid-Stduie ist, dass Eltern davon keine Ahnung haben. 60 Prozent der Eltern glauben: “Meine Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung rundum abgesichert!”In der Tat, Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung im Kindergarten und in der Schule versichert. Die direkten Hin- und Rückwege zählen dazu. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz bietet jedoch nur lückenhaften Schutz. Er greift nicht:

- In der Freizeit
- bevor Kleinkinder in den Kindergarten kommen
- und wenn ein Kind in der großen Pause einmal das Schulgelände verlässt.

Und gerade in Situationen, in denen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht greift, passieren statistisch gesehen die meisten Unfälle. Schon die Zahlen der Verkehrsunfälle sind dramatisch hoch:

In 2005 verunglückten über 60.000 Kinder und Jugendliche im Straßenverkehr
15.000 dieser Kinder und Jugendlichen erlitten schwere Verletzungen
über 3.000 von ihnen erlitten nachhaltige Behinderungen.

Private Kinder-Unfallversicherung: „Nicht nur empfehlenswert, sondern essenziell.”

Da die meisten Kinderunfälle in der Freizeit passieren, ist die private Unfallversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern essenziell. Manche Versicherer zahlen erst ab dem 1. Lebensjahr. Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherungsschutz bereits von Geburt an gültig ist. Es gibt einen besonderen Kindertarif, der mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Mit Ablauf des Versicherungsjahres wird dieser Kindertarif dann auf Erwachsenenunfalltarif umgestellt. Schließen Sie aus, dass der Versicherungsschutz erst ab 100 prozentiger Invalidität wirksam wird! Dieser Invaliditätsgrad wird auch bei schwer wiegenden Behinderungen nicht immer zuerkannt. Zur umfassenden finanziellen Absicherung sollten Sie zudem die versicherte Invaliditätssumme hoch ansetzen.

Invaliditäts-Zusatzversicherung?

Eltern sollten einen bestehenden Versicherungsvertrag daraufhin prüfen, ob auch ein Krankheitsfall als Ursache der Invalidität mit eingeschlossen ist. „Wenn nicht, sollten Sie zusätzlich zur Unfallversicherung eine Invaliditäts-Zusatzversicherung abschließe

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