Vollkasko oder Teilkasko?
Die richtige KfZ-Versicherung muss individuell ermittelt werden. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich abzusichern.KfZ-Teilkaskoversicherung – Das ist abgedeckt
Die Teilkasko ist, anders als die KfZ-Haftpflicht, eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Sie übernimmt die Schäden am eigenen Fahrzeug und kann wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Klar, je höher die Selbstbeteiligung desto niedriger die Prämie.
Die KfZ-Teilkaskoversicherung kommt für folgende Schäden auf:
Brand, Explosion
Diebstahl des gesamten Fahrzeuges oder einzelner Teile (z.B. Radio) – Sonderausstattungen, wie z.B. Navigationsgeräte sind in der Regel bis zu einer Höhe von 2.000 Euro
Unmittelbare Einwirkung Elementarschäden, also von Sturm ( ab Windstärke 8), Blitzschlag, Hagel und Überschwemmung;
Bruchschäden an der Verglasung;
Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss;
Unfälle mit so genanntem Haarwild, wie Rehe oder Hirsche.
Vorsicht Klausel – darauf sollten Sie achten
Wie wichtig eine individuelle Beratung vor Abschluss eines Vertrages ist , macht ein Beispiel deutlich: Erweiterter Wildschaden: Diese Klausel ist nicht automatisch mitversichert. Normalerweise sind Schäden durch so genanntes “Haarwild” (wie: Rehe, Wildschweine) mitversichert. Der erweitere Schutz schließt jedoch weitere Tiere, wie Pferde und Kühe mit ein.Wer also auf dem Land lebt, oder in einem Gebiet mit vielen Mardern (nicht jede Kaskoversicherung kommt für Schäden durch Marderbisse auf) sollte seine individuellen Bedürfnisse bei der Wahl des Versicherers mit in die Entscheidung einfließen lassen.
KfZ-Vollkaskoversicherung – sinnvoll oder Geldverschwendung?
Neben der KfZ-Haftpflicht, die jeder Autofahrer abschließen muss, ist auch eine Kaskoversicherung meist empfehlenswert. Der oft gehörte Tipp, Vollkasko lohne sich nur für zwei Jahre, ist absoluter Blödsinn. Denn wer seinen Wagen auf Kredit finanziert hat, sollte auf jeden Fall eine längere Vollkaskopolice abschließen. Und wer bereits die höchsten Schadensfreiheitsrabatte erreicht hat, zahlt gegenüber der Teilkasko nur einen so geringen Aufschlag, dass sich die Vollkaskopolice ebenfalls lohnt.
Prämie senken durch Selbstbeteiligung
Mit einer Selbstbeteiligung fährt der Kunde günstiger, weil dadurch die Prämie erheblich sinkt. Je nach der Höhe der Selbstbeteiligung kann der Einschluss einer Selbstbeteiligung zu einer Ersparnis bis weit unter die Hälfte des gesamten Beitrags führen.Bei einer Selbstbeteiligung zahlt der Versicherte den Schaden bis zur vereinbarten Summe. Alles, was darüber hinausgeht, zahlt der Versicherer.
Prämien sparen durch hohe Selbstbeteiligung
Die Beitragshöhe richtet sich bei der Vollkaskoversicherung, wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, auch nach der Anzahl der unfallfrei gefahrenen Jahre. Experten nennen das die “Schadenfreiheitsklasse”. Unser Tipp: Wägen Sie bei Bagatellschäden gut ab, ob Sie ihn tatsächlich als Versicherungsschaden melden wollen. Denn eine Hochstufung in den Beiträgen könnte Sie mehr kosten als den Schaden selbst zu bezahlen.
Kaskoversicherung: Schon bei der Autowahl Prämien sparen!
Bereits beim Autokauf sollte man auf die dafür zukünftig zu zahlenden Versicherungsbeiträge achten. Die Beiträge richten sich nach dem Schadendurchschnitt des jeweiligen Automodells (sogenannte Typklassen). Seit 1996 wird jedes Kfz-Modell, gemäß seinem jährlich neu statistisch erfassten Schadensverlauf, in eine andere Typenklasse eingruppiert. Regel: Je mehr Schadensfälle für eine Modellklasse erfasst werden, desto höher wird die Einstufung und damit teurer. Tendenziell gilt, dass ein sportliches Fahrzeug häufiger in Unfällen verwickelt ist als ein Familienwagen und deshalb auch mit höherem Kaskobeitrag zu versichern ist.Die Vollkasko ist ebenfalls freiwillig und ergänzt den Schutz der Teilkasko: Denn sie zahlt auch bei selbstverschuldeten Unfällen und bei Schäden, die durch mutwillige Beschädigungen fremder Personen an Ihrem Auto entstanden sind. Wichtig: Nicht versichert sind Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung. Dasselbe gilt für Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden. Die Vollkasko kann ebenfalls mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Bei einem Totalschaden oder dem Verlust des Autos zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert Ihres Autos.
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