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Kein Traum: Chefarztbehandlung und 1-Bett-Zimmer auch für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse

Eingetragen von auf 15. April 2010 – 19:58Kein Kommentar

In Deutschland sind 72 Millionen Menschen Mitglied in gesetzlichen Krankenkassen. Rund 94 Prozent von ihnen glauben nach einer aktuellen Studie der Continentale-Versicherung, dass sie jetzt oder in Zukunft für eine gute medizinische Versorgung über die Kassenbeiträge hinaus viel Geld bezahlen müssen. Kein Wunder also, dass immer mehr Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung Zusatz-Versicherungen abschliessen. Für jede Lücke, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung ergibt, bieten Zusatz-Krankenversicherungen die passende Lösung.

Stationäre Zusatz-Krankenversicherung

Einer der beliebten Klassiker ist die “stationäre Zusatz-Krankenversicherung”. Sie bietet demjenigen, der sie abschließt im Krankenhaus „privatärztliche Behandlung”. Heißt: Sie werden stets vom Spezialisten untersucht, beraten und versorgt. Das werden rein gesetzlich Versicherte nicht.
Im Krankenhaus ein „1-Bett-Zimmer”? Wer die Versicherung günstiger haben will, der wählt hier “2-Bett-Zimmer”. Rein gesetzlich Versicherte schnarchen meist zu viert.

Ambulante Zusatz-Krankenversicherung

Der zweite Klassiker, neben der stationären, ist die so genannte „ambulante Zusatz-Krankenversicherung”. Sie bietet demjenigen, der sie abschließt:
Zahnersatz, die gesetzliche Kasse zahlt maximal 60 Prozent der Kosten für Zahnersatz. 20 bis 30 Prozent zahlt Ihnen die private Zusatzversicherung obendrauf.
Sehhilfen, hier geht es um Brillen. 100 € bis 200 € der Kosten übernimmt die private Versicherung. Gegen Aufpreis sind alle Kosten versicherbar
Auslandsreise-Krankenversicherung, die Versicherung gilt weltweit. Sie ist in der Regel auf einen Auslandsaufenthalt von sechs Wochen beschränkt
Gegen Aufpreis erhalten Sie die Option auf freie Heilpraktiker-Behandlung
Brillen und Kontaktlinsen

Doch Vorsicht: Nicht alle Versicherer bieten das gesamte Leistungspaket. Oft müssen einzelne Leistungen, wie z.B. eine Zahn-Zusatzversicherung extra abgeschlossen werden.

Krankentagegeld

Auch ein wichtiger Klassiker der Zusatz-Krankenversicherungen. Gemeint ist nicht „Krankenhaustagegeld”. Nein, hierum geht’s: Wer länger als 43 Tage bei seinem Arbeitgeber krank gemeldet ist, der erhält sein Gehalt von der Krankenkasse. Und die Gesetzliche zahlt maximal 70 Prozent der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze
Und hiervon zahlt der Kranke noch 13,6 Prozent an die Sozialversicherungen (Rente-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung). Die Krankenversicherung wird beitragsfrei weitergeführt.

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