Kaskoversicherung haftet nicht bei Unfallflucht
Wer glaubt, mit einer Kfz-Vollkasko-Versicherung absolut geschützt zu sein, kann sich schnell täuschen. So erging es auch einem Autofahrer, der, nachdem er zwei Bäume beschädigt hatte (Schaden circa 300 Euro), sich unerlaubt vom Unfallort entfernte. Zuhause stellte er zu seinem Entsetzen fest, dass sein Auto einen Schaden von über 9.000 Euro hatte. Als er den Schaden seiner Versicherung meldete, erlebte er eine böse Überraschung. Die Versicherung lehnte trotz Vollkasko die Kostenübernahme für die Schäden am Auto ab und das Oberlandesgericht Brandenburg gab der Versicherung Recht.
Dem Autofahrer wurde durch sein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort eine Verletzung der Aufklärungspflicht unterstellt. Also, auch bei kleinen Bagatellschäden Geduld bewahren und den Schaden anzeigen – Ihre Vollkasko-Versicherung wird es Ihnen danken.
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