Arglistige Täuschung kann teuer werden
Ob Hausratversicherung oder Haftpflicht, wenn es um das Thema Versicherungen geht, greifen viele Bundesbürger gerne zu kleinen “Notlügen”. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, denn im Falle eines Schadens, kann die Versicherung aufgrund arglistiger Täuschung die Leistungen verweigern.
Jede Vorerkrankung muss angegeben werden
Gerade beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß zu beantworten. Verschweigt er zum Beispiel, dass er bereits seit Jahren unter einer Depression leidet, so ist die Versicherung berechtigt, den Vertrag einseitig zu kündigen. Dies entschied erst vor kurzem ein Gericht in Berlin. Wer also einen BU-Vertrag abschließt, muss nicht nur alle akuten Erkrankungen angeben, sondern auch lang zurück liegende Erkrankungen. Tut er dies nicht, so kann ihm die Versicherung zu Recht eine arglistige Täuschung unterstellen.
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